Rechtsprechung
FG Nürnberg, 27.01.2017 - 4 K 764/16 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
EStG § 21 Abs. 2 S. 1
Streit wegen verbilligter Vermietung - IWW
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltung der wegen verbilligter Vermietung vorzunehmenden Aufteilung der Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil für die vorab entstandenen Werbungskosten
- rewis.io
Streit wegen verbilligter Vermietung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geltung der wegen verbilligter Vermietung vorzunehmenden Aufteilung der Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil für die vorab entstandenen Werbungskosten
- rechtsportal.de
Geltung der wegen verbilligter Vermietung vorzunehmenden Aufteilung der Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil für die vorab entstandenen Werbungskosten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Aufteilung vorab entstandener Werbungskosten in einen entgeltlichen und unentgeltlichen Teil bei verbilligter Vermietung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Die Tatbestände des § 21 EStG
- Unbewegliches Vermögen
- Verbilligte Überlassung einer Wohnung
Papierfundstellen
- EFG 2017, 568
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (23)
- BFH, 19.08.2004 - VI R 103/01
Häusliches Arbeitszimmer: Erziehungsurlaub
Auszug aus FG Nürnberg, 27.01.2017 - 4 K 764/16
Der Umfang der künftigen Nutzung zur Einkünfteerzielung muss vom Steuerpflichtigen dargelegt und konkretisiert werden (vgl. BFH-Urteil vom 19.08.2004 VI R 103/01, BFH/NV 2005, 48).Die bloße Behauptung, dass bestimmte Aufwendungen im Hinblick auf die beabsichtigte (spätere) vollumfängliche Nutzung des Wirtschaftsgutes zur Einkünfteerzielung entstanden sind, genügt insoweit nicht (vgl. BFH-Urteile vom 22.07.2003 VI R 137/99, BFHE 202, 561, BStBl II 2004, 888 und vom 19.08.2004 VI R 103/01, BFH/NV 2005, 48).
- BFH, 05.11.2002 - IX R 48/01
Überschusserzielungsabsicht bei verbilligten Vermietungen
Auszug aus FG Nürnberg, 27.01.2017 - 4 K 764/16
Dieses aus dem Nettoprinzip folgende Aufteilungsgebot bei teilentgeltlicher Nutzungsüberlassung bildet ein allgemeingültiges, aus Gründen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung anzuwendendes Rechtsprinzip (vgl. BFH-Urteile vom 14.01.1998 X R 57/93, BFHE 185, 230 und vom 05.11.2002 IX R 48/01, BFHE 201, 46, BStBl II 2003, 646).Dieses aus dem Nettoprinzip folgende Aufteilungsgebot bei teilentgeltlicher Nutzungsüberlassung bildet ein allgemeingültiges, aus Gründen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung anzuwendendes Rechtsprinzip (vgl. BFH-Urteile vom 14.01.1998 X R 57/93, BFHE 185, 230 und vom 05.11.2002 IX R 48/01, BFHE 201, 46, BStBl II 2003, 646).
- BFH, 28.10.2008 - IX R 1/07
Zum Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer nach Selbstnutzung leer …
Auszug aus FG Nürnberg, 27.01.2017 - 4 K 764/16
b) Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung können als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sein, wenn der Steuerpflichtige sich endgültig entschlossen hat, daraus durch Vermieten Einkünfte nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu erzielen und diese Entscheidung später nicht wieder aufgegeben hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 28.10.2008 IX R 1/07, BFHE 223, 186, BStBl II 2009, 848).Derartige Umstände, aus denen sich der endgültige Entschluss zu vermieten ergibt, sind zum einen ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen des Steuerpflichtigen (vgl. BFH-Urteile vom 09.07.2003 IX R 102/00, BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940 und vom 28.10.2008 IX R 1/07, BFHE 223, 186, BStBl II 2009, 848).
- BFH, 14.01.1998 - X R 57/93
Bargründung einer Familien-Betriebs-GmbH
Auszug aus FG Nürnberg, 27.01.2017 - 4 K 764/16
Dieses aus dem Nettoprinzip folgende Aufteilungsgebot bei teilentgeltlicher Nutzungsüberlassung bildet ein allgemeingültiges, aus Gründen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung anzuwendendes Rechtsprinzip (vgl. BFH-Urteile vom 14.01.1998 X R 57/93, BFHE 185, 230 und vom 05.11.2002 IX R 48/01, BFHE 201, 46, BStBl II 2003, 646).Dieses aus dem Nettoprinzip folgende Aufteilungsgebot bei teilentgeltlicher Nutzungsüberlassung bildet ein allgemeingültiges, aus Gründen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung anzuwendendes Rechtsprinzip (vgl. BFH-Urteile vom 14.01.1998 X R 57/93, BFHE 185, 230 und vom 05.11.2002 IX R 48/01, BFHE 201, 46, BStBl II 2003, 646).
- BFH, 04.06.1986 - IX R 80/85
Eingeschränkter Werbungskostenabzug bei erheblich verbilligter …
Auszug aus FG Nürnberg, 27.01.2017 - 4 K 764/16
Den Tatbestand der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erfüllt, wer einem anderen unbewegliches Vermögen - entgeltlich - zum Gebrauch überlässt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 04.06.1986 IX R 80/85, BFHE 147, 315, BStBl II 1986, 839).Wer eine Wohnung im Vergleich zur ortsüblichen Marktmiete verbilligt überlässt, verzichtet bewusst auf mögliche Einnahmen und kann die tatsächlich entstandenen Aufwendungen nur in dem Verhältnis als Werbungskosten abziehen, in dem die vereinbarte Miete zur ortsüblichen Miete steht (…vgl. BFH-Urteile vom 25.07.2000 IX R 6/97, BFH/NV 2001, 305 und vom 04.06.1986 IX R 80/85, BFHE 147, 315, BStBl II 1986, 839).
- BFH, 22.07.2003 - VI R 137/99
Vorab entstandene Werbungskosten bei Erziehungsurlaub
Auszug aus FG Nürnberg, 27.01.2017 - 4 K 764/16
Die bloße Behauptung, dass bestimmte Aufwendungen im Hinblick auf die beabsichtigte (spätere) vollumfängliche Nutzung des Wirtschaftsgutes zur Einkünfteerzielung entstanden sind, genügt insoweit nicht (vgl. BFH-Urteile vom 22.07.2003 VI R 137/99, BFHE 202, 561, BStBl II 2004, 888 …und vom 19.08.2004 VI R 103/01, BFH/NV 2005, 48). - BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82
Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG
Auszug aus FG Nürnberg, 27.01.2017 - 4 K 764/16
Aus objektiven Umständen muss auf das Vorliegen oder Fehlen der Absicht geschlossen werden (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25.06.1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751). - BFH, 16.06.2015 - IX R 27/14
Vermietung und Verpachtung - Vorläufige Steuerfestsetzung - Beseitigung der …
Auszug aus FG Nürnberg, 27.01.2017 - 4 K 764/16
Die Berücksichtigung von Aufwand als (vorab entstandene) Werbungskosten bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung setze voraus, dass der Steuerpflichtige sich endgültig entschlossen habe, aus dem Objekt durch Vermieten Einkünfte nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu erzielen und diese Entscheidung später nicht aufgegeben habe (unter Verweis auf Bundesfinanzhof (BFH)-Urteile vom 06.12.1994 IX R 11/91, BStBI II 1995, 192 und vom 16.06.2015 IX R 27/14, BStBI II 2016, 144). - BFH, 09.07.2003 - IX R 102/00
Einkünfteerzielungsabsicht bei leer stehender Wohnung
Auszug aus FG Nürnberg, 27.01.2017 - 4 K 764/16
Derartige Umstände, aus denen sich der endgültige Entschluss zu vermieten ergibt, sind zum einen ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen des Steuerpflichtigen (vgl. BFH-Urteile vom 09.07.2003 IX R 102/00, BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940 und vom 28.10.2008 IX R 1/07, BFHE 223, 186, BStBl II 2009, 848). - BFH, 06.12.1994 - IX R 11/91
Doppelte Haushaltsführung - Kausalität bei der Abgabenordnung - Hilfstatsachen
Auszug aus FG Nürnberg, 27.01.2017 - 4 K 764/16
Die Berücksichtigung von Aufwand als (vorab entstandene) Werbungskosten bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung setze voraus, dass der Steuerpflichtige sich endgültig entschlossen habe, aus dem Objekt durch Vermieten Einkünfte nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu erzielen und diese Entscheidung später nicht aufgegeben habe (unter Verweis auf Bundesfinanzhof (BFH)-Urteile vom 06.12.1994 IX R 11/91, BStBI II 1995, 192 und vom 16.06.2015 IX R 27/14, BStBI II 2016, 144). - BFH, 01.12.2015 - IX R 9/15
Unbebautes Grundstück - Feststellung der Bebauungs- und Vermietungsabsicht
- BFH, 31.07.2007 - IX R 30/05
Längerer Leerstand eines Ferienhauses und Einkünfteerzielungsabsicht
- BFH, 26.03.2002 - VI R 26/00
Revision - Bindungswirkung - Landesbeamter - Einkommensteuer - Beitrittsgebiet - …
- BFH, 28.01.1997 - IX R 88/94
Die Aufteilung der Nutzungslassung in einen entgeltlichen und einen …
- BFH, 29.11.1983 - VIII R 96/81
Vergebliche Planungskosten gehören nur dann nicht zu den Herstellungskosten eines …
- BFH, 25.07.2000 - IX R 6/97
Mietvertrag mit Angehörigen
- BFH, 29.07.1986 - IX R 206/84
Rentenversicherung - Arbeitnehmer - Werbungskosten - Sonderausgaben - …
- BFH, 08.02.1983 - VIII R 163/81
Werbungskosten - Bausparverträge - Abschlußgebühren
- BFH, 23.11.2000 - VI R 93/98
Werbungskostenabzug bei Bezug von Konkursausfallgeld
- BFH, 30.11.2005 - IX B 172/04
Kurzfristige Vermietung - Einkünfteerzielungsabsicht
- BFH, 12.10.2006 - IX B 202/05
VuV; Einkünfteerzielungsabsicht
- BFH, 04.06.1991 - IX R 89/88
Anforderungen an Abziehbarkeit von strittigen Finanzierungskosten als vorab …
- BFH, 15.12.1992 - IX R 72/89
Geltendmachung von Werbungskosten bei unentgeltlicher Überlassung einer Wohnung
- FG Köln, 28.05.2020 - 13 K 196/18
Bestimmung der ortüblichen Marktmiete zur steuerrelevanten Einordnung eines …
Unter Berücksichtigung der im gleichen Objekt von den Klägern vermieteten Wohnungen sei ein Rückgriff auf den Mietspiegel nicht geboten, da der Vergleich mit den Mieten für die Wohnungen im gleichen Objekt eindeutiger und genauer sei (Verweis auf ein Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 27. Januar 2017 4 K 764/16, EFG 2017, 568).Sie sind nicht durch die Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen veranlasst (vgl. BFH-Urteil vom 10. Oktober 2018 IX R 30/17, BStBl II 2019, 200 m.w.N.; Finanzgericht Nürnberg, Urteil vom 27. Januar 2017 4 K 764/16, EFG 2017, 568 m.w.N.;… Lindberg a.a.O. § 21 Rdnr. 216 m.w.N.).